54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


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Anmerkungen zum Briefwechsel mit H.H. Pater Perez


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Korrektur zu: Zum Problem einer möglichen Papstwahl


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Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
WARNUNG


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Offener Brief an Herrn Jean-Gerard Roux


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IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?
 
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?

von
Eberhard Heller
(Nachdruck aus EINSICHT XIII. Jahrgang, Nr. 6, vom Febr. 1984)


Seit der Rede von Mgr. Lefebvre am 27.5.1976 in Montréal / Kanada, in der er bestätigte, von dem Freimauer Achille Liénart zum Priester  und zum Bischof geweiht worden zu sein, reißt die Debatte - öffentlich oder auf privater Ebene geführt -, ob die von Liénart gespendeten Weihen gültig gewesen seien bzw. ob er selbst überhaupt ein gültig geweihter Bischof sei, nicht mehr ab. Außer gelegentlichen Hinweisen auf die vorliegende Problematik haben wir bisher keine öffentliche Stellungnahme abgegeben, da das vorliegende Material für eine schlüssige Beweisführung der Ungültigkeit der Weihen unserer Meinung nach nicht ausreicht. Ein Beweis läßt sich unserer Auffassung weder positiv noch negativ führen. Für unseren Kampf gegen den Lefebvreismus haben stichhaltigere Argumente (so z.B. die verpflichtende Anerkennung des ungültigen 'N.O.M.' für die Angehörigen der Bruderschaft - von Lefebvre unter Androhung des Ausschlusses angeordnet -, die verpflichtende Anerkennung der Häretiker Montini, Luciani und Wojtila als legitime Päpste) ausgereicht, um zu zeigen, daß Mgr. Lefebvre und seine Organisation lediglich eine traditionalistische Rebellengruppe innerhalb der apostatischen 'Kirchen'-Organisation ist, die mit dem wirklichen katholischen Widerstand nicht nur nichts zu tun hat, sondern diesen, wo immer sie kann, programmgemäß noch zerstört.

Inzwischen haben jedoch eine ganze Reihe von Priestern die Lefebvre-Bruderschaft verlassen und wirken in den verschiedensten Meßzentren als Seelsorger (bzw. sie versuchen es). Dieser Umstand veranlaßt uns, auf die Problematik im Zusammenhang mit den an ihnen gespendeten Weihen aufmerksam zu machen.
 
Hier zunächst Auszüge aus der Rede, die Mgr. Lefebvre am 27.5.1976 in Montréal gehalten und die die weltweite Debatte ausgelöst hat:
 
"Der Heilige Vater [Montini] wurde in einer modernistischen Umwelt erzogen (...). Es ist deshalb nicht überraschend, daß der Papst nicht reagierte, wie der hl. Pius X. reagiert hätte, wie Papst Pius IX. reagiert hätte oder ein Leo XIII. Als eine Folgeerscheinung herrschte auf dem Konzil eine solche Atmospähre, daß es keinen Widerstand gegen den modernistischen Einfluß gab, der durch eine Gruppe von Kardinälen ausgeübt wurde, der insbesondere durch ihn dirigiert wurde (...). Nun, vor zwei Monaten veröffentlichte in Rom die traditionalistische Zeitschrift  CHIESA VIVA - ich habe es in Rom mit meinen eigenen Augen gesehen - auf der Rückseite des Umschlages die Photographie Kardinal Liénarts mit allen seinen freimaurerischen Zutaten, den Tag des Datums seiner Einweihung in die Freimaurerei, den Grad, unter dem er der Freimaurerei angehörte, dann das Datum, an dem er zum 20., dann zum 30. Grad der Freimaurerei aufstieg, sich dieser Loge, jener Loge angeschlossen  hat, in dieser Stadt, in jener Stadt. - Seitdem, ungefähr zwei oder drei Monate, nachdem diese Veröffentlichung stattfand, hörte ich keinerlei Rückwirkung, keinerlei Widerspruch. Unglücklicherweise muß ich Ihnen nun sagen, daß dieser Kardinal Lienart mein Bischof ist, daß er es ist, der mich zum Priester geweiht hat, daß er es ist, der mich zum Bischof konsekriert hat. Ich kann nichts dafür (...). Glücklicherweise sind die Weihen gültig (...). Aber, trotz allem war es sehr schmerzlich für mich, dies zu erfahren." (Zitiert nach der deutschen Übersetzung von Herrn Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A in Brief Nr. 72 vom Juli 1977; die Angaben über Liénarts Zugehörigkeit zur Freimaurerei sind zu finden in Nr.51 der Zeitschrift CHIESA VIVA vom März 1976, Anschrift: C.V., Editrice Civiltà, Via Galileo 121, I - 25100 Brescia.)

Mgr. Lefebvre hatte, wie Herr Dr. Kellner weiter nachweisen konnte, bereits vor Mai 1970 Kenntnis von der Zugehörigkeit Lienarts zur Freimaurerei.

Zu den betroffenen Personen:

Achille Liénart:

    1907 Priesterweihe

        1912 Eintritt in die Freimaurerloge von Cambrai (dann Assozitation mit  mit Logen in Lille,
         Valenciennes und Paris)
        1919 Ernennung zum "Visiteur" (18. Grad)
        1924 Beförderung in den 30. Grad

    1928 Bischofsweihe

Außerdem wohnte Liénart schwarzen Messen bei.

Marcel Lefebvre:

    geb. 29.11 1905 in Tourcoing / Diözese Lille,
    Student im Seminar von Lille, an dem  Liénart vor seiner Bischofweihe als Professor lehrte,
    Priesterweihe am 21.9.1929 durch den inzwischen konsekrierten Liénart,
    Bischofsweihe am 18.9.1947 durch Liénart.

Quelle für die Zugehörigkeit Liénarts zur Freimaurerei:

André Henri Jean Marquis de la Franquerie: "L'infaillibilté pontificale" 2. Auflage, 1970, S. 80 f.
Das Buch kann bezogen werden bei: Jean Auguy, Editeur "Diffusion de la Pensée Française,
Chiré-en-Motreuil, F - 86190 - Vouillé. - Der Autor belegt auch, daß Liénart Satanist war. Der Marquis war päpstlicher Geheimkämmerer und Kenner der Freimaurerinfiltration des Vatikans, besonders auch der Aktivitäten von Rampolla, unter Leo XIII. Staatssekretär, Kardinal und Freimaurer.

Bald nach Bekanntwerden dieser Tatsachen wurden Zweifel an der Gültigkeit der Weihen von Liénart und Mgr. Lefebvre laut. Sie haben sich rasch auf die Frage konzentriert, ob der Hochgradfreimaurer und Satanist Lienart im Jahre 1928 intentional disponiert war, die Bischofsweihe gültig zu empfangen. Müßte man die Frage negativ beantworten, ergäben sich folgende Schlußfolgerungen: Hätte Liénart die Bischofsweihe nicht gültig empfangen, wären die an Lefebvre vollzogenen Weihen selbstverständlich auch ungültig, ebenso wie die von Lefebvre gespendeten Ordinationen.

In diesem Zusammenhang ist noch wie folgt argumentiert worden: Auch wenn die von dem Priester Liénart gespendete 'Bischofsweihe' an Marcel Lefebvre ungültig gewesen sein sollten, dann hätten doch zumindest die beiden Co-Konsekratoren die Bischofsweihe gültig gespendet. Dieses Argument würde zutreffen, wenn feststünde, daß Lefebvre zuvor gültig zum Priester geweiht worden wäre. Da aber die Priesterweihe ebenfalls von dem Freimaurer Lienart gespendet wurde, dessen Bischofsweihe ja bezweifelt wird, andererseits zum Empfang der Bischofsweihe die Spendung der gültigen Priesterweihe vorausgesetzt wird, kann man diesen Einwand nicht bestehen lassen.

Die Beantwortung der Frage, ob Liénart 1928 intentional so disponiert war, daß er die Bischofsweihe gültig empfing, wurde in den Kreisen des katholischen Widerstandes recht unterschiedlich beantwortet:
 
- Herr Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A versuchte den Nachweis der Ungültigkeit unter Hinweis                         auf mögliche Fälschungen im Kirchenrecht von 1917. (Briefe Nr. 72 und Nr.75 aus dem Jahre 1979.) - Dieser Argumentation schloß sich 1979 Abbé E. Robin / Frankreich, inzwischen verstorben, an.
- Die vorgebrachten Argumente versuchte der damalige Pater Guerard des Lauriers zu widerlegen. (Brief vom 14.6.1979 )
- Für gültig wurde die Weihe auch von Gloria Riestra in TRENTO gehalten.
- Zweifel wiederum äußerte Herr A. Eisele, Herausgeber der SAKA-Informationen Anfang 1980.
- Starke Zweifel an der Gültigkeit haben Bischof Vezelis ( THE SERAPH von 1983) und auch die  mexikanischen Bischöfe.
- Für deren Gültigkeit setzte sich dann wieder Prof.B.F Dryden / U.S.A ein (Rundschreiben vom 27.4.1983). *)

Für die Gültigkeit der Weihen wird auch angeführt, Lienart hätte die Weihen bestimmt in der entsprechenden Intention gültig empfangen, gerade weil er als Bischof der Kirche schaden wollte. (Ähnlich wie bei "Schwarzen Messen", zu denen ja gleichfalls von abgefallenen Priestern Hostien gültig konsekriert werden, um den Leib Christi auch wirklich schänden zu können.)

Wir haben in München dieses Problem zusammen mit (+) H.H. Dr. Otto Katzer mehrfach und sehr ausführlich (über acht Stunden) diskutiert: die bloße Zugehörigkeit zur Freimaurerei reicht als solche nicht aus, um den ungültigen Empfang zu beweisen. Sie macht ihn bloß irregulär. Das CIC verbietet in diesem Falle aber die Ausübung der unerlaubt empfangenen Vollmachten. Der Besuch von "Schwarzen Messen " allein ist auch kein ausreichendes Indiz. Liénarts Häresie und die Zerstörung des Glaubens auf dem II. Vatikanum, die ja auch von Mgr. Lefebvre angesprochen wird, lassen keinen direkten Schluß zu auf seinen Mentalzustand bzw. intentionale Einstellung im Jahre 1928, zum Zeitpunkt seiner Konsekration (bzw. 'Konsekration'). Nimmt man aber alle gravierenden Momente zusammen und berücksichtigt Liénarts exponierte Stellung in der Freimaurerei, so lassen sie Zweifel an der für den gültigen Empfang notwendigen Intention begründet zu. H.H. Katzer der sich erst vehement sträubte, sich mit diesem Thema zu befassen, kam kurz vor seinem Tod zu der Aufassung, "daß es schlecht um Lefebvre stehe" - gemeint war die Gültigkeit seiner Weihe; bezweifelbar wegen der ungesicherten Intention von Liénart.

Es könnte aber auch sein, daß - wie oben angeführt - Liénart eine ausreichende Intention gerade deswegen aufbrachte, weil er der Kirche schaden wollte. Diese Möglichkeit wird durchaus zugestanden - nur nachprüfen läßt sie sich nicht mehr.

Ein positiver Beweis sowohl für die Gültigkeit wie auch für die Ungültigkeit läßt sich unserer Meinung nach nicht führen. Ein solches Unterfangen muß notwendigerweise in moral-theologischen bzw. moralpsychologischen Spekulationen enden, da man eben Kardinal Liénart über seine damalige Einstellung nicht mehr befragen kann - er ist tot -, und wenn er noch hätte Antwort geben können, wäre es unsicher, ob er sich an seine damalige Intention erinnern könnte, wenn ja, ob er uns die Wahrheit sagen würde.

Für die Spendung der Sakramente gilt das Prinzip "tutior", d.h. es muß die sichere Spendung gewählt werden. Im Falle einer nachweislichen dubiosen Spendung schreibt die Kirche vor, dieses Sakrament sub conditione zu wiederholen.

Im vorliegenden Falle schließen wir uns den Empfehlungen an, die Mgr. Guerard des Lauriers - damals noch nicht zum Bischof konsekriert - seinen Schülern gab, die von Mgr. Lefebvre geweiht  (oder 'geweiht') worden waren und wegen dogmatischer Gegensätze seine Organisation verlassen hatten, sich unter den gegebenen Umständen, unter denen die Weihen von Lefebvre stehen, sub conditione nachweihen zu lassen.

***

Anmerkung:


*) Inzwischen sind weitere Stellungnahmen zu diesem Problem abgegeben worden. Ich erinnere u.a. an die sehr ausführliche Darstellung von H.H. P. Groß in KYRIE ELEISON Nr.1-4 / 1987, der versuchte, die Zweifel an der Gültigkeit der Weihen in der Manier  des Dominikaner-Theologen Ambrosius Catharinus (+1535) zu beheben.
Diesem antwortete wiederum der inzwischen verstorbene Herr André Perlant "Anmerkungen zur Theologie von H.H. P. Groß" (EINSICHT, Nr.4, 20. Jahrgang, vom Okt. 1990, S.37f) und betonte darin gegen die Auffassung von H.H. P. Groß entschieden die Wichtigkeit einer positiven Intention bei der Sakramentenspendung.
In einem Kapitel des Sonderdrucks "Die Zerstörung des sakramentalen Priestertums durch die 'römische Konzilskirche'" (EINSICHT Sonder-Nr.2, vom April 1991) versuchte Herr Prof. Wendland ebenfalls den Nachweis zu erbringen, daß aufgrund der fehlenden Intention Lefebvres Weihen ungültig seien.

* *** *
HINWEIS:
Eine Fortführung des Briefwechsels mit Herrn Schöner über die geforderte Intention bei der Sakramentenspendung kann erst im nächsten Heft erfolgen.
 
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